Artikel 1: Algemeines
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die bei LMC DEUTSCHLAND (im Folgenden „Verkäufer“), einer Tochtergesellschaft von LMC, aufgegeben werden, und zwar ungeachtet jeglicher anders lautender Klausel oder Bedingung des Kunden. Sie gelten nur gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Verträge schließen.
Folglich schließt jede beim Verkäufer aufgegebene Bestellung, ungeachtet ihrer Verkaufsbedingungen, notwendigerweise als wesentliche und entscheidende Bedingung die vollständige und vorbehaltlose Annahme der besagten allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden ein, die gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 441-1, III des Handelsgesetzbuchs die einzige Grundlage für die Verkaufsverhandlung darstellen.
Anders lautende Bedingungen, insbesondere allgemeine oder besondere Bedingungen des Kunden, einschließlich allfälliger Einkaufsbedingungen und Bestellformulare, sind dem Verkäufer gegenüber folglich unwirksam.
Die Tatsache, dass von einer der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Gebrauch gemacht wird, kann vom Kunden nicht als Verzicht des Verkäufers auf das Recht ausgelegt werden, zu einem späteren Zeitpunkt von dieser Bedingungen Gebrauch zu machen.
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen können jederzeit geändert werden, vorausgesetzt, dass jede mögliche Änderung dem Kunden mitgeteilt wird.
Artikel 2: Begriffsbetimmungen
Die nachstehend aufgeführten Begriffe haben in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen die Bedeutung, die ihnen durch die folgenden Definitionen gegeben wird:
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●Kunde: professioneller Käufer in einer Geschäftsbeziehung zum Verkäufer: der Kunde kann sowohl ein Händler (Einzelhändler oder Großhändler) als auch ein Endverbraucher sein.
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●Bestellung: ein vom Kunden an den Verkäufer adressiertes Kaufangebot, das sich auf die Produkte bezieht.
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●Mark(en): die Marken LMC, OPTIMA und alle übrigen Marken, die Eigentum des Verkäufers sind.
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●Partei(en):der Verkäufer und/oder der Kunde.
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●Produkte: alle bestehenden und künftigen Produkte, die vom Verkäufer zum Kauf angeboten werden.
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●Website: die Websites LMC UND OPTIMA, die vom Verkäufer betrieben werden und auf denen der Kunde auf einen reservierten, online zugänglichen Bereich zugreifen kann, in dem er Bestellungen aufgeben und auf sein Konto zugreifen kann. Die Nutzung der Website unterliegt den online verfügbaren allgemeinen Nutzungsbedingungen.
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●Preise: Stückpreisliste des Verkäufers.
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●Steuern und Abgaben: alle zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung bestehenden oder künftigen nationalen oder regionalen Steuern und Abgaben, die auf die Produkte anzuwenden sind, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese Steuern und Abgaben Gegenstand in einer separaten Zeile auf den Verkaufsrechnungen für die Produkte ausgewiesen werden.
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●Verkäufer: Die Gesellschaft LMC DEUTSCHLAND (DE 308 150 683) mit Sitz in Sunderkampf 14, 32549 BAD OEYNHAUSEN, Tochtergesellschaft von LMC.
Artikel 3: Bestellungen
Die Bestellungen werden an den Sitz des Verkäufers gesendet, nachdem die Vertreter des Verkäufers dem Kunden ein Angebot unterbreitet haben, indem er sich auf der Website des Verkäufers in den für Online-Bestellungen vorgesehenen Kundenbereich einloggt hat; Bestellungen können auch auf andere übliche Weise versendet werden. Sie werden erst mit ihrer Annahme durch den Verkäufer endgültig. Diese Annahme erfolgt entweder durch die Bestätigung der Bestellung per E-Mail oder durch die tatsächliche Auslieferung der bestellten Produkte.
Die Fotos oder Zeichnungen in den Katalogen des Verkäufers sind nicht Bestandteil des Vertrags. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, auch nach Eingang der Bestellung Produkte zu liefern, die sowohl im Ganzen als auch im Detail Änderungen, Ergänzungen, Verbesserungen erfahren haben, ohne dass die wesentlichen Eigenschaften beeinträchtigt werden.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen, wenn der Kunde eine seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, und ganz allgemein jede Bestellung abzulehnen, die aus beliebigem Grund den normalen Rahmen sprengt oder böswillig aufgegeben wird.
Jegliche Änderung oder Stornierung der vom Kunden aufgegebenen Bestellung wird vom Verkäufer nur berücksichtigt, wenn sie vor dem Versand der Produkte schriftlich beim Verkäufer eingeht; Änderungen oder Stornierungen bedürfen der schriftlichen Annahme durch den Verkäufer. Bestellungen von Sonderanfertigungen, Bestellungen, die als „keine Rückgabe oder Umtausch“ gekennzeichnet sind, sowie Bestellungen von Modellen, die nicht in der neuesten Ausgabe der Kataloge des Verkäufers enthalten sind, können vom Kunden unter keinen Umständen storniert oder vom Verkäufer zurückgenommen werden.
Artikel 4: Lieferungen - Risikoübergang
Die dem Kunden bei der Bestellung genannten Lieferfristen dienen lediglich als Anhaltspunkt. Eventuell auftretende Verzögerungen berechtigen weder zu Schadensersatz oder Vertragsstrafen noch zur Stornierung der Bestellung, ungeachtet anders lautender Klauseln in den allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden.
Die Lieferfristen werden automatisch durch jedes Ereignis unterbrochen, das außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt und zu einer Lieferverzögerung führt, insbesondere im Falle höherer Gewalt im Sinne des nachstehenden Artikels 8. In diesem Fall informiert der Verkäufer den Kunden rechtzeitig über die vorgenannten Fälle und Ereignisse.
Jede Änderung der Bestellung während ihrer Ausführung, auch wenn sie vom Verkäufer akzeptiert wird, führt zu einer Verlängerung der Lieferfrist gemäß den Bedingungen, die der Verkäufer dem Kunden mitteilt.
Die Lieferung erfolgt per Spedition und der Verkäufer stellt dem Kunden die Versandkosten in Rechnung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Transporttarife ohne Vorankündigung entsprechend dem CNR ROUTE-Index - automatische Indexierung der Dieselsteuer auf den Kraftstoffpreis an der Zapfsäule - und anderen von den Steuer- oder Zollbehörden erhobenen Gebühren und Steuern (Sicherheitsgebühr, CO2-Steuer, Einreisegebühren, Flughafensteuer usw.) zu ändern.
Die mit den Produkten verbundenen Risiken gehen auf den Kunden über, sobald die Produkte in den Lagern des Verkäufers zur Verfügung gestellt werden, unabhängig von der Art der Zahlung des Transportpreises. In jedem Fall werden die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Kunden transportiert, der sich verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die das Verlust-, Diebstahl- oder Zerstörungsrisiko der transportierten Waren deckt. Es obliegt dem Kunden, die Anzahl der gelieferten Pakete und den Zustand der Produkte in Anwesenheit des Spediteurs zu prüfen. Bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung während des Transports obliegt es dem Kunden, Vorbehalte gegenüber dem Spediteur zu äußern und eventuelle Regressansprüche gegenüber dem Spediteur innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend zu machen. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn der Sachverhalt nicht auf der Empfangsbestätigung des Spediteurs vermerkt wurde.
Artikel 5: Rücksendungen
Jede Rücksendung eines Produktes, das in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Bestellung geliefert wurde, ohne dass der Kunde bei der Lieferung Vorbehalte geäußert hat, bedarf einer vorherigen formellen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden; in diesem Fall wir dem Kunden ein „Rücksendeformular“ zugesandt, das den Paketen zwingend beizulegen ist. Produkte, die ohne eine solche Vereinbarung zurückgesandt werden, werden zur Verfügung des Kunden gehalten und führen nicht zur Ausstellung einer Gutschrift.
Nach Ablauf einer Frist von 3 Tagen nach Lieferung der Bestellung ist keine Rücksendung mehr möglich.
Die Produkte müssen in der Originalverpackung und im Neuzustand zurückgeschickt werden, die Kosten und Risiken der Rücksendung gehen zulasten des Kunden; jede unfreie Rücksendung wird generell abgelehnt. Bei Gutschriften für Rücksendungen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertretenden hat, wird automatisch eine Pauschale von 15 Euro für Verwaltungs- und Logistikkosten erhoben.
Die Gutschrift wird erst nach Prüfung der zurückgesandten Ware ausgestellt.
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●Es wird kein Abschlag vorgenommen, wenn der Antrag innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Lieferung gestellt wird.
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●Für Artikel, die nicht in der Originalverpackung zurückgeschickt werden, wird ein Abschlag von 20 % für Neuverpackung vorgenommen.
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●Rücksendungen werden nicht angenommen, wenn der Antrag mehr als einen Monat nach der Lieferung gestellt wird.
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●Für Maßanfertigungen, Optima-Artikel oder Artikel, die nicht in den Katalogen des Verkäufers enthalten oder als „Maßanfertigung" gekennzeichnet sind, werden keine Rücksendungen akzeptiert.
Artikel 6: Garantie für konformität und versteckte mängel
Die Garantie für Konformität und versteckte Mängel des Produkts unterliegt den besonderen Garantiebedingungen des Herstellers dieses Produkts. Der Verkäufer gewährt dem Kunden keine Garantie, die über die vom Hersteller des verkauften Produkts gewährte Garantie hinausgeht.
In allen Fällen unterliegt die Garantie des Verkäufers den nachstehend definierten Bedingungen.
Der Kunde ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Lieferung das Produkt, seine Qualität und Menge sowie die Übereinstimmung des Produkts mit der Bestellung zu prüfen. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferte Ware annimmt, wenn er keine Vorbehalte auf dem Lieferschein vermerkt.
Unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Maßnahmen (Artikel L.133-3 des Handelsgesetzbuchs) müssen Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel oder der Nichtkonformität des gelieferten Produkts mit dem bestellten Produkt oder mit dem Lieferschein ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von acht (8) Werktagen nach Lieferung der Produkte vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr berücksichtigt. Jede Klage, die auf dieser Grundlage erhoben wird, muss innerhalb eines Jahres nach Lieferung erhoben werden; andernfalls verjähren die Ansprüche.
Im Falle eines versteckten Mangels hat der Kunde den Verkäufer innerhalb von acht (8) Werktagen nach Entdeckung des versteckten Mangels per Einschreiben mit Rückschein zu informieren. Jede Klage, die auf dieser Grundlage erhoben wird, muss innerhalb eines Jahres nach Entdeckung des versteckten Mangels erhoben werden; andernfalls verjähren die Ansprüche.
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen wird davon ausgegangen, dass der Kunde auf eine Klage gegen den Verkäufer verzichtet.
De Es obliegt dem Kundennachzuweisen, dass die festgestellten Mängel oder Nichtkonformitäten tatsächlich vorliegen. Vorbehaltlich der Garantiebedingungen des Herstellers und sofern die innerhalb der vorgenannten Fristen gemeldeten Mängel oder Nichtkonformitäten nachgewiesen wurden, kann der Kunde im Ermessen des Verkäufers diese Produkte eintauschen oder eine Erstattung des Kaufpreises der Produkte erhalten, wobei jegliche Entschädigung oder jeglicher Schadensersatz ausgeschlossen ist und ungeachtet eventuell anders lautender Klauseln in den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden. Stellt der Hersteller seine Tätigkeit aus beliebigem Grund ein, so ist der Verkäufer nicht zur Garantie verpflichtet. Stellt der Hersteller die Vermarktung des Produkts ein, kann nur die Erstattung des Kaufpreises verlangt werden.
Im Rahmen der gesetzlichen Garantie für verborgene Mängel kann, vorbehaltlich der Bedingungen der Herstellergarantie, nur der kostenlose Ersatz der als mangelhaft anerkannten Elemente verlangt werden; jede andere Entschädigung aus beliebigem Grund wird ausgeschlossen. Für den Fall, dass die vom Verkäufer gelieferten Produkte zusammen mit Produkten von Dritten montiert werden, wird jegliches Recht auf Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgeschlossen.
Da die vom Verkäufer vermarkteten Produkte nicht von ihm angewandt oder eingesetzt werden, haftet allein der Kunde für die Anwendung oder den Einsatz der Produkte.
Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Mängel oder Verschlechterungen, die durch natürliche Abnutzung aufgrund falscher Montage, mangelhafter Wartung oder einer nicht vom Verkäufer vorgesehenen oder spezifizierten Änderung des Produkts entstehen.
Jede Rücksendung eines Produktes bedarf einer vorherigen formellen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden; in diesem Fall wir dem Kunden ein „Rücksendeformular“ zugesandt, das den Paketen zwingend beizulegen ist. Die Risiken der Rücksendung der Produkte gehen zulasten des Kunden.
Die Einreichung einer Reklamation aus gleich welchem Grund, selbst wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgt, gestattet dem Kunden nicht, die Zahlung eines fälligen Betrages aufzuschieben.
Artikel 7: Produktmängelhaftung
Die Haftung des Verkäufers und seiner Lieferanten aus Produktmängelhaftung besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für Personenschäden.
Die Klage muss innerhalb eines (1) Jahres nach Bekanntwerden der Schäden und ihres Verursachers erhoben werden. Der Verkäufer haftet nicht in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Der Verkäufer ist in keinem Fall verpflichtet, für andere Kosten aufzukommen als diejenigen, für die er gemäß dieser Garantie haftet. In keinem Fall haftet der Verkäufer für immaterielle Schäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall usw., die dem Kunden entstehen. Schadensersatzansprüche aus Produktmängelhaftung für Schäden am Betriebsvermögen des Kunden sind ausgeschlossen.
Artikel 8: Haftungsausschluss im falle höherer gewalt
Die Verpflichtungen des Verkäufers werden von Rechts wegen und ohne Formalität ganz oder teilweise ausgesetzt und der Verkäufer von der Haftung befreit, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt. Darunter wird gemäß Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches jedes Ereignis verstanden, das außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, bei Aufgabe der Bestellung vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und dessen Auswirkungen nicht durch angemessene Maßnahmen vermieden werden können.
Die folgenden Ereignisse werden als höhere Gewalt betrachtet, ohne dass der Verkäufer nachweisen muss, dass sie die in Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches definierten Merkmale aufweisen:
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●(erklärter oder nicht erklärter) Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr und Revolution, Piraterie,
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●Sabotage, Requirierung, Beschlagnahme, Verstaatlichung, Embargo und Enteignung,
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●Naturkatastrophe wie schwerer Sturm, Zyklon, Erdbeben, Flutwelle, Überschwemmung, Zerstörung durch Blitzschlag,
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●Epidemie oder Pandemie, d. h. die Entstehung und Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit im Staatsgebiet oder weltweit, wie z. B. die zur Familie der Coronaviren gehörenden Viren (SARS-CoV, SARS-CoV-2, auch bekannt als „Covid-19“ usw.),
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●Maßnahmen der zuständigen Behörden zur Eindämmung der Ausbreitung einer Epidemie oder einer Pandemie im Rahmen der Ausrufung eines gesundheitlichen Notstands im Falle einer Gesundheitskatastrophe, die aufgrund ihrer Art und Schwere die Gesundheit der Bevölkerung gemäß Artikel L.3131-12 ff. des Gesetzes über das öffentliche Gesundheitswesen gefährdet (Artikel L.3131-1 ff. des Gesetzes über das öffentliche Gesundheitswesen) oder außerhalb der Ausrufung eines gesundheitlichen Notstands, wie insbesondere Maßnahmen zum Verbot und/oder zur Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs, zur Abriegelung der Städte oder einigen von ihnen, zur vorübergehenden Schließung einer oder mehrerer Kategorien von Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind (Unternehmen, Geschäfte usw.), zur Regelung der Bedingungen für den Zugang zu und den Aufenthalt in einer oder mehreren Kategorien von Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, usw.,
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●Unfall, insbesondere Arbeitsunfall, Maschinenbruch, Explosion, Feuer, Zerstörung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen jeder Art,
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●Unterbrechung oder Verspätung des Transports, Ausfall eines Spediteurs, Unmöglichkeit der Belieferung aus beliebigem Grund,
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●Ausfall eines Dritten,
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●Boykotte, Streiks und Aussperrungen in jeder Form, Arbeitsniederlegungen, Besetzungen von Fabriken und Betriebsstätten, Arbeitsniederlegungen in den Unternehmen des Verkäufers,
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●rechtmäßiges oder ungesetzliches, willkürliches oder geplantes hoheitliches Handeln,
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●nachgewiesener Mangel an Rohstoffen, Verpackungen oder anderen Elementen, die für die Herstellung oder Verpackung der Produkte erforderlich sind, Qualitätsmängel oder schlechte Qualität der Rohstoffe.
Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne dieses Artikels ist der Verkäufer verpflichtet, den Kunden so schnell wie möglich per E-Mail, das per Einschreiben mit Rückschein bestätigt wird, zu benachrichtigen. Die Verpflichtungen des Verkäufers werden von Rechts wegen für die Zeit ausgesetzt, in der dieser sie aufgrund des geltend gemachten Ereignisses höherer Gewalt nicht erfüllen kann.
Artikel 9: Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen gemäß den Artikeln 2367 bis 2372 des Zivilgesetzbuches Eigentum des Verkäufers. Die Übersendung eines Wechsels, eines Bank- oder Postschecks oder eines anderen Instruments, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, gilt insoweit nicht als Zahlung im Sinne dieser Klausel. Die Zahlung kann erst dann als erfolgt betrachtet werden, wenn der vereinbarte Preis tatsächlich beim Verkäufer eingegangen ist.
Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte vom Kunden weiterverkauft, so wird die Forderung des Verkäufers automatisch auf die Forderung des Kaufpreises der auf diese Weise vom Kunden verkauften Produkte übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, den Unterkäufer auf das Bestehen der Eigentumsvorbehaltsklausel und auf das Recht des Verkäufer hinzuweisen, entweder die Ware oder den Weiterverkaufspreis bis zur Höhe seiner Forderung an Kapital, Zinsen und Kosten vom Unterkäufer zu fordern. Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen aus dem Weiterverkauf von nicht bezahlten und unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Produkten an den Verkäufer ab.
Im Falle eines Sicherungs-, Schuldenbereinigungs- oder Liquidationsverfahrens des Kunden können die Produkte gemäß den geltenden gesetzlichen und/oder behördlichen Bestimmungen beansprucht werden. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtbezahlung wird davon ausgegangen, dass die Produkte am Lager den unbezahlten Forderungen entsprechen. Gemäß Artikel L. 624-9 und L. 624-16 des Handelsgesetzbuchs ist die vorliegende Eigentumsvorbehaltsklausel ungeachtet einer anders lautenden Klausel gegenüber dem Kunden wirksam.
Der Verkäufer wird schon jetzt vom Kunden, der sich damit einverstanden erklärt, autorisiert, ein Bestandsverzeichnis zu erstellen und/oder die unbezahlten Produkte, die sich in seinem Besitz befinden, zu beschlagnahmen. Alle bereits geleisteten Anzahlungen werde in vollem Umfang als Strafklausel vom Verkäufer einbehalten.
Der Kunde haftet somit allein für alle Risiken der Verschlechterung, des Verlusts, des teilweisen oder vollständigen Untergangs, unabhängig von der Ursache des Schadens, selbst bei einem Ereignis höherer Gewalt. Der Kunde ist daher verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu versichern und in der Versicherungspolice festzulegen, dass eine etwaige Entschädigung direkt an den Verkäufer gezahlt wird, und dem Verkäufer auf erstes Anfordern einen Nachweis über die abgeschlossene Versicherung vorzulegen.
Der Kunde verpflichtet sich, Dritte insbesondere bei Pfändungen auf das Eigentum des Verkäufers an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich von einer Pfändung oder ähnlichen Maßnahme zu unterrichten.
Artikel 10: Tarif / preis
Die Preise verstehen sich exklusive Steuern, ab Lager des Verkäufers. Die Produkte werden zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Preis gemäß dem am Tag der Bestellung gültigen Tarif in Rechnung gestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass der Tarif des Verkäufers jederzeit vom Verkäufer ohne Vorankündigung geändert werden kann.
Artikel 11: Betalingsvoorwaarden
KONTINENTALFRANKREICH UND EUROPA
Die Rechnungen sind zahlbar:
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●in bar bei Abholung oder Lieferung netto ohne Skontoabzug für Kunden, die kein Konto beim Verkäufer haben oder die nicht durch dessen Kreditversicherung gedeckt sind.
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●Kunden mit einem durch eine Kreditversicherung gedeckten Konto beim Verkäufer können ihre Rechnungen mit jedem Zahlungsmittel innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende ab Rechnungsdatum zahlen.
Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen wird ein Skonto von 0,7 % gewährt.
Akzeptierte Wechsel müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt an den Verkäufer zurückgesandt werden.
Nur die Zahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin hat schuldbefreiende Wirkung. Gemäß den Bestimmungen von Artikel L.441-10 des Handelsgesetzbuches führt jede vollständige oder teilweise Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen oder jeder Verzug durch den Kunden zur:
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-Zahlung von Verzugszinsen zu dem Zinssatz, den die Europäische Zentralbank auf ihr letztes Refinanzierungsgeschäft angewandt hat, zuzüglich 10 Prozentpunkte.
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-sofortigen Fälligkeit aller noch nicht fälligen Rechnungen.
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-de onmiddellijke opeisbaarheid van alle nog niet vervallen facturen;
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-sofortigen Fälligkeit aller noch nicht fälligen Rechnungen,
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-Aussetzung aller laufenden Bestellungen,
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-Zusätzlich zu den vorstehend aufgeführten Verzugsstrafen hat der Verkäufer Anspruch auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung von 40 Euro für Inkassokosten nach Artikel L.441-10 und D.441-5 des Handelsgesetzbuches. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Pauschalentschädigung nicht auf die Höhe der sonstigen Aufwendungen beschränkt ist, die dem Verkäufer bei der Einziehung seiner Rechnungen entstehen können.
Sollte der Verkäufer darüber hinaus gezwungen sein, sich an einen Beauftragten (Inkassounternehmen, Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher usw.) zu wenden, um die Zahlung der fälligen Beträge zu erwirken, so wird ausdrücklich vereinbart, dass automatisch eine pauschale, nicht reduzierbare Strafklausel in Höhe von 12 % des vom Kunden geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 100 Euro angewandt wird, unbeschadet etwaiger Verzugszinsen und Schadensersatzansprüche.
Im Falle einer Zahlung durch Handelswechsel gilt die Nichtrückgabe des Wechsels als Annahmeverweigerung, die mit einer Nichtzahlung vergleichbar ist.
Die Verzinsung beginnt ab dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum und dauert bis zur vollständigen Zahlung aller dem Verkäufer geschuldeten Beträge. Jeder angefangene Monat zählt bei der Zinsberechnung als ganzer Monat.
Zahlungen können nicht auf Initiative des Kunden verrechnet werden. Das gilt vor allem in den Fällen, in denen der Kunden einen Lieferverzug oder eine Nichtkonformität des gelieferten Produkte geltend macht. In diesen Fällen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, ungeachtet anders lautender Bestimmungen in den Einkaufsbedingungen des Kunden. Jede vom Verkäufer nicht genehmigte Aufrechnung gilt als Zahlungsverzug, die den Verkäufer berechtigt, jede neue Bestellung von Produkten abzulehnen und laufende Lieferungen sofort einzustellen, nachdem er den Kunden entsprechend informiert hat.
DROM COM
Bei der ersten Bestellung sind die Produkte vor dem Versand zu bezahlen.
Bei Folgebestellungen hat der Kunde innerhalb von maximal 60 Tagen netto ab Rechnungsdatum mit einem beliebigen Zahlungsmittel zu bezahlen. Versandkosten, Kosten für Sonderverpackungen und Akkreditive für alle Sendungen außerhalb Kontinentalfrankreichs gehen zu Lasten des Kunden.
Artikel 12: Rechte am gewerblichen geistigen eigentum
Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechte am geistigen Eigentum des Verkäufers zu respektieren. In dieser Hinsicht dürfen die vom Verkäufer unter den Marken gelieferten Produkte nur in ihrer ursprünglichen Aufmachung und unter Bedingungen weiterverkauft werden, die ihrem Markenimage und ihren technischen Spezifikationen entsprechen.
Der Kunde hat den Verkäufer für alle Vertragsstrafen und Kosten zu entschädigen, die dem Verkäufer durch die Herstellung von Teilen entsprechend den vom Kunden gelieferten und durch Patente oder Gebrauchsmuster geschützten Zeichnungen oder Modellen entstehen können.
Der Kunde, der Kenntnis von einer Verletzung der Marken oder ganz allgemein der Rechte am gewerblichen und/oder geistigen Eigentum des Verkäufers hat, ist verpflichtet, diesen unverzüglich per Fax oder E-Mail mit Bestätigung per Einschreiben mit Rückschein zu informieren.
Artikel 13: Personenbezogene daten
Ungeachtet anders lautender Klauseln oder Bestimmungen in den Einkaufsbedingungen werden Vertragsstrafen vom Verkäufer nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung akzeptiert, unabhängig vom Grund der Vertragsstrafe. Der Verkäufer akzeptiert keinen Bankeinzug. Jede vom Verkäufer nicht genehmigte Aufrechnung wird einem Zahlungsverzug gleichgestellt. In einem solchen Fall ist der Verkäufer berechtigt, jede neue Bestellung abzulehnen und die den laufenden Bestellungen entsprechenden Lieferungen einzustellen. Im Falle einer Verletzung dieser Klausel durch den Kunden kann der Verkäufer seine Lieferungen einstellen.
Artikel 14: Ausschluss von Vertragsstrafen
Verkäufer und Kunde verpflichten sich, bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über die elektronische Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten, das insbesondere durch die Verordnung Nr. 2018-1125 vom 12. Dezember 2018 und die Verordnung 2016/679/EU vom 27. April 2016 „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ geändert wurde, einzuhalten.
Der Verkäufer verweist den Kunden auf seine Datenschutzrichtlinie, die online auf seiner Website zugänglich ist.
Der Verkäufer als Verantwortlicher verarbeitet personenbezogene Daten für die Verwaltung seiner Beziehungen zu seinen Kunden, zu denen auch der Kunde gehört, und für die Erfüllung der mit ihnen abgeschlossenen Kaufverträge, wobei die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung die Erfüllung des zwischen dem Verkäufer und dem Kunden bestehenden vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisses und gegebenenfalls die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung ist. Personenbezogene Daten können auch zu statistischen und werbetechnischen Zwecken auf der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses des Verkäufers verarbeitet werden.
Die gesammelten Informationen (z. B. Name, Vorname, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Angestellten und Mitarbeiter des Kunden) sind für diese Verarbeitung unerlässlich und für die betreffenden Abteilungen des Verkäufers und ggf. für seine Dienstleister und/oder Subunternehmer bestimmt. Sie werden für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung und für einen Zeitraum gespeichert, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht oder in einem angemessenen Verhältnis zu den Zwecken steht, für die diese Daten erfasst wurden. Einige Speicherfristen liegen im berechtigten Interesse des Verkäufers.
Angestellte und Mitarbeiter des Kunden haben das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerruf ihrer Zustimmung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht, der Verarbeitung aus legitimen Gründen zu widersprechen, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Verfügungen post mortem, indem sie ein Schreiben an den Verkäufer an Sunderkampf 14 32549 BAD OEYNHAUSEN unter Angabe ihres Namens, Vornamens, ihrer Adresse, ihrer E-Mail und einer Kopie ihres Personalausweises senden. Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Angestellten und Mitarbeiter, deren personenbezogene Daten an den Verkäufer übermittelt werden können, über den Inhalt dieses Artikels zu informieren, damit diese ihre Rechte wahrnehmen können. Gleichzeitig verpflichtet der Kunde sich, die Rechte der Mitarbeiter des Verkäufers im Zusammenhang mit der Erfassung ihrer personenbezogenen Daten in vollem Umfang zu respektieren.
Artikel 15: Vertraulichkeit
Verkäufer und Kunde bestätigen, dass ihnen im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen vertrauliche Informationen technischer, kommerzieller, marketingbezogener oder finanzieller Art oder in Bezug auf Elemente, an denen Rechte am geistigen und/oder gewerblichen Eigentum bestehen, anvertraut werden können. Diese Aufzählung ist jedoch nicht vollständig. Diese Informationen dürfen in keiner Weise an Dritte weitergegeben werden. Verkäufer und Kunde garantieren die Vertraulichkeit aller schriftlichen oder mündlichen Informationen beliebiger Art, von denen sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung Kenntnis erlangen, und sehen unter der Androhung, den erlittenen Schaden ersetzen zu müssen, davon ab, diese Informationen an andere Personen als denjenigen weiterzugeben, die aufgrund dieser Geschäftsbeziehung dazu befugt sind.
Artikel 16: Anwendbares recht und kompetenzzuweisung
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden, die sich aus der Anwendung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen und eventueller besonderen Vereinbarungen ergeben, sowie alle Streitigkeiten beliebiger Art, die daraus folgen, unterliegen in jeder Hinsicht französischem Recht.
Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften um eine gütliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Auslegung, der Durchführung oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ergeben. In Ermangelung einer gütlichen Einigung unterliegt jede Streitigkeit, die sich aus der Durchführung der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden entstandenen Vertragsbeziehung sowie aus den daraus folgenden Handlungen ergibt, der Zuständigkeit des Handelsgerichts („Tribunal de commerce“) LILLE METROPOLE, ungeachtet eines eventuellen Zwischenstreitantrags oder einer Garantieforderung oder bei mehreren Beklagten.
Artikel 17: Inkrafttreten
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie ersetzen diejenigen Verkaufsbedingungen, die vor dem Datum dieser Bedingungen festgelegt wurden.